Seit 2014 gelten vereinfachte Regeln, aber kantonale Unterschiede bestehen.
Bundesregelung: Meldepflicht
Solaranlagen auf Daechern grundsaetzlich nur meldepflichtig wenn genuegend angepasst. Bearbeitung innert 30 Tagen.
Genuegend angepasst
- Max. 20 cm ueber Dachflaeche
- Kompakte Anordnung
- Anti-Reflexion
- Nicht an Denkmal
Kantone
Zuerich: Meldepflicht, Solarpflicht Neubau ab 300 m2. Bern: Online-Meldung. Innerschweiz: Teilweise strenger.
Bewilligung noetig bei:
- Denkmaelern
- Kernzonen
- Fassaden-Anlagen
- Freiflaechen
Meldeprozess
- Meldung bei Gemeinde
- Planunterlagen beilegen
- 30 Tage warten
- Installieren
- EVU-Anmeldung
Tipp: Installateure uebernehmen die Meldung. Starten Sie im Konfigurator.
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