Recht

Baubewilligung fuer Solaranlagen: Kantonsregeln

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Seit 2014 gelten vereinfachte Regeln, aber kantonale Unterschiede bestehen.

Bundesregelung: Meldepflicht

Solaranlagen auf Daechern grundsaetzlich nur meldepflichtig wenn genuegend angepasst. Bearbeitung innert 30 Tagen.

Genuegend angepasst

  • Max. 20 cm ueber Dachflaeche
  • Kompakte Anordnung
  • Anti-Reflexion
  • Nicht an Denkmal

Kantone

Zuerich: Meldepflicht, Solarpflicht Neubau ab 300 m2. Bern: Online-Meldung. Innerschweiz: Teilweise strenger.

Bewilligung noetig bei:

  • Denkmaelern
  • Kernzonen
  • Fassaden-Anlagen
  • Freiflaechen

Meldeprozess

  1. Meldung bei Gemeinde
  2. Planunterlagen beilegen
  3. 30 Tage warten
  4. Installieren
  5. EVU-Anmeldung

Tipp: Installateure uebernehmen die Meldung. Starten Sie im Konfigurator.

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